Krankentagegeldversicherung

Das Krankentagegeld wird während der Zeit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit pro Tag in vertraglich vereinbarter Höhe gezahlt. Das Krankentagegeld wird dem Versicherten nach Ablauf einer Karenzzeit, das ist die Zeitspanne nach Eintritt des Versicherungsfalls in der kein Leistungsanspruch besteht, ausgezahlt. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit i.d.R. 42 Tage, da während dieses Zeitraums die gesetzliche Krankenkasse greift.

Beispielrechnung

Alternative 1:
30. Jährige Person, Bruttogehalt 2.500 €/Monat, Nettogehalt 1.625 €/Monat, Steuerklasse 1, keine Kinder
Hier besteht eine Lücke von ca. 340 €/Monat. Beispielrechnung: 30. Jähriger / 10 € Krankenhaustagegeld ab dem 43. Tag 3,56 €

Alternative 2:
40. Jährige Person, Bruttogehalt 2.500 €/Monat, Nettogehalt 1.900 €/Monat, Steuerklasse 3, 2 Kinder
Hier besteht eine Lücke von ca. 400 €/Monat. Beispielrechnung: 40. Jähriger / 10 € Krankenhaustagegeld ab dem 43. Tag 5,00 €

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