Pflegezusatzversicherung
Eine Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen auch die häusliche Pflege.
Die Absicherungsmöglichkeiten
Pflegetagegeld:
Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vorher vereinbarter Geldbetrag für jeden Pflegetag, gestaffelt nach dem Pflegegrad, gezahlt.
Pflegerente:
Wird der Versicherte pflegebedürftig, so zahlt die Versicherung ein Leben lang einen vorher vereinbarten Monatsbetrag.
Weitere Vorteile:
Leistung auch im Todesfall möglich
Rückkauf möglich
Pflegebahr (ist auch ein Pflegetagegeld)
Zum 1. Januar 2013 wurde die sogenannte Pflege-Bahr in Deutschland eingeführt. Die Bezeichnung dieser Pflegeversicherung geht auf den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zurück. Jeder Bürger erhält eine Zulage von 5 Euro pro Monat zu einer neu abgeschlossenen Pflegeversicherung.
Damit diese Förderung von 5 € im Monat erteilt wird, muss die Pflegeversicherung einige Vorlagen enthalten.
- Jeder Kunde muss einen Mindesteigenbeitrag von 10 Euro pro Monat leisten, zuzüglich der staatlichen Förderung.
- Der Pflege-Bahr muss eine Dynamik in Höhe der Inflation enthalten.
- Der Versicherungsschutz darf die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht überschreiten.
- Jeder Antragsteller muss unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand versichert werden.
- Es darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse geben.
- Es müssen für alle Pflegestufen (0-III) Leistungen vorgesehen sein.
- Die Mindestabsicherung in Pflegestufe III muss bei 600 Euro im Monat liegen
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