Inhaltsversicherung
Aber die Inhaltsversicherung kann nahezu die gesamte zum Unternehmen gehörende bewegliche Betriebs- und Geschäftsaustattung versichert werden, wie z. B. Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Versicherbar ist Ihre Geschäftsausstattung immer zum Neuwert z. B. gegen Schäden durch:
- Feuer, Explosion und Blitzschlag
- Leitungswasser
- Einbruch- Diebstahl
- Strum und Hagel
- elementare Risiken wie Überschwämmung und Erdrutsch
Des Weiteren kann das Risiko einer Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens versichert werden. Wird die Betriebs- und Geschäftsausstattung durch eines der versicherten Risiken beschädigt oder zerstört, ersetzt der Versicherer die Kosten einer Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung sowie die damit verbundenen Zusatzkosten, wie zum Beispiel Kosten für Aufräumungsarbeiten.