Betriebliche Altersvorsorge

Auf eine zusätzliche finanzielle Absicherung für das Alter kann heute kein Arbeitnehmer mehr verzichten. Die staatliche Rente wird in vielen Fällen nicht ausreichen, um den erreichten Lebensstandard zu halten. Um der möglichen Altersarmut vorzubeugen, sollte sich jeder Gedanken über eine zusätzliche Form der Absicherung machen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen. Durch die betriebliche Altersvorsorge wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, die Versorgungslücke im Alter zu schließen. So können Sie Ihre finanzielle Zukunft zusätzlich absichern.

Dabei beruht die betriebliche Altersvorsorge auf der Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

  • Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge
  • Sozialversicherungsfreiheit der eingezahlten Beiträge
  • Möglichkeit der Verrentung und Kapitalauszahlung (später wählbar)
  • Beitragsübernahme durch den Arbeitgeber möglich
  • Zuschuss von mindestens 15 % auf die eingezahlten Beiträge des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

Durchführungswege:

  • Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung

Einzelheiten zur betrieblichen Altersvorsorge

Die verschiedenen Formen der Altersvorsorge können sowohl individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden oder für alle Mitarbeiter eines Betriebes gleichermaßen. Meist einigen sich die Tarifparteien einer Branche auf ein bestimmtes Modell, das dann für alle Betriebe des Verbandes geltend ist. Nicht tarifgebundene Unternehmen dürfen frei wählen.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet auch steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Durch die Vorsorge reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Beitrage zur Sozialversicherung, denn es wird immer vom Bruttoeinkommen gespart. Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese Ersparnis weiterzugeben, ist es oftmals üblich. So wird die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver.

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Beispielrechnung Entgeltumwandlung:

Ihre Gehaltsabrechnung vor der Beratung Ihre Gehaltsabrechnung nach erfolgter Beratung
mtl. Bruttogehalt
bAV-Beitrag (AN) –
2.500,00 Euro
0,00 Euro
2.500,00 Euro
100,00 Euro
=
Steuern –
SV-Abgaben –
2.500,00 Euro
367,62 Euro
489,38 Euro
2.400,00 Euro
339,58 Euro
469,80 Euro
= 1.643,00 Euro 1.591 Euro
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